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Die Leitung des Dekanatsbezirks
Zum Dekanat gehören:
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Der Dekanatsbezirk dient der Zusammenarbeit der ihm zugehörigen Kirchengemeinden und
der kirchlichen Einrichtungen und Dienste so wie der Erfüllung gemeinsamer Aufgaben. Der Dekanatsbezirk ist
auch Aufsichts- und Verwaltungsbezirk. Organe des Dekanatsbezirks sind die Dekanatssynode, der
Dekanatsausschuss und der Dekan bzw. die Dekanin.
(Kirchenverfassung Art. 27)
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